Nur noch einmal pro Jahr die MWST abrechnen
Unternehmen, deren Umsatz CHF 5'005'000 pro Jahr nicht überschreitet und welche in den letzten drei Jahren die Abrechungen nach effektiver Methode firstgerecht eingereicht und bezahlt haben, können die MWST einmal pro Jahr (anstatt vierteljährlich) abrechnen. Die Umstellung ist einfach möglich im ePortal-Servie «MWST abrechnen» unter «Abrechnungsmodalitäten». Quelle: News Service Bund