Beiträge für AHV, IV, EO: Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird zeitlich befristet bis Ende 2015 von bisher 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für AHV, IV, EO sind deshalb neu 5,15% je Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber (bisher: je 5,05%).
Arbeitslosenversicherung (ALV): Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden um 0,2 Lohnprozente auf 2,2% erhöht (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für die ALV sind deshalb neu 1,1% je Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber (bisher: je 1%).
» Beitragserhöhung bei EO und ALV per 1. Januar 2011
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Mittwoch, 20. Oktober 2010
Donnerstag, 16. September 2010
WKS Handelsschule KV Bern setzt auf buchen.ch
Auch die WKS Handelsschule KV Bern hat sich dafür entschieden, das neue Printlehrmittel «buchen.ch» einzusetzen.
» weitere Referenzen
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Dienstag, 14. September 2010
VST: Freigrenze für Zinsen neu CHF 200.- (bisher: CHF 50.-)
Im Rahmen der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen wurde auch das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer geändert. Das Sparheftprivileg wurde aufgehoben. Dafür werden die Zinsen von allen Kundenguthaben von der Verrechnungssteuer ausgenommen, wenn der Zinsbetrag für ein Kalenderjahr 200 Franken nicht übersteigt.
» Freigrenze für Zinsen von Kundenguthaben
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» Freigrenze für Zinsen von Kundenguthaben
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Montag, 13. September 2010
blog.buchen.ch
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