Lotteriegewinne bis CHF 1'000.- sind ab 1. Januar
2013 verrechnungssteuerfrei. Für die indirekte Bundessteuer gilt die neue
Freigrenze ab 1. Januar 2014. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung
der entsprechenden Änderungen in den Bundesgesetzen über die
Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer auf diese
Termine hin beschlossen. Quelle: news.admin.ch
*» zur themenverwandten Theorie auf buchen.ch: Modul A 4 "Zinsen und VST"
*