Montag, 5. November 2012

VST: Höhere Freigrenze für Lotteriegewinne gilt ab 01.01.2013

Lotteriegewinne bis CHF 1'000.- sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei. Für die indirekte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der entsprechenden Änderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer auf diese Termine hin beschlossen. Quelle: news.admin.ch
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