Mittwoch, 20. Oktober 2010

Per 1. Januar 2011: Beitragserhöhung bei EO und ALV

Beiträge für AHV, IV, EO: Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird zeitlich befristet bis Ende 2015 von bisher 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für AHV, IV, EO sind deshalb neu 5,15% je Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber (bisher: je 5,05%).

Arbeitslosenversicherung (ALV): Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden um 0,2 Lohnprozente auf 2,2% erhöht (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für die ALV sind deshalb neu 1,1% je Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber (bisher: je 1%).

» Beitragserhöhung bei EO und ALV per 1. Januar 2011
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2 Kommentare:

  1. Dere Mitarbeiterbeitrag bis 126'000 ist 1.1% nicht 1.2%

    über 126'000 bis 315'000 + 0.5%

    Freundliche Grüsse

    M. Hächler

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  2. Herzlichen Dank für Ihren Hinweis! Der "Verschreiber" ist korrigiert.

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