Dienstag, 14. September 2010

VST: Freigrenze für Zinsen neu CHF 200.- (bisher: CHF 50.-)

Im Rahmen der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen wurde auch das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer geändert. Das Sparheftprivileg wurde aufgehoben. Dafür werden die Zinsen von allen Kundenguthaben von der Verrechnungssteuer ausgenommen, wenn der Zinsbetrag für ein Kalenderjahr 200 Franken nicht übersteigt.

» Freigrenze für Zinsen von Kundenguthaben
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Montag, 13. September 2010

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